IT-Recht News
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Die Beiträge geben die Meinung der IT-Recht-Kanzlei wieder und nicht die des TÜV SÜD.
Bedeutung und Verwendung von Schutzsymbolen
04.04.2011
®, ©, TM und Co. - Was hat das alles zu bedeuten?
Die gesonderte Hervorhebung eines bestehenden Schutzrechtes durch Abkürzungen oder Zeichen wie „®, © oder TM“ ist ein beliebtes Marketinginstrument um das eigene Produkt gegenüber der Konkurrenz in besonders vorteilhaftes Licht zu rücken. Doch wer und unter welchen Voraussetzungen darf diese Zeichen überhaupt verwenden?
Grundsätzlich gilt, dass man sämtliche Zeichen freiwillig verwenden kann. Es besteht aber keinerlei Verpflichtung beispielsweise eine Markenanmeldung durch Verwendung des berühmten „®“ oder einer bestimmten Abkürzung zu kennzeichnen.
Urheberrecht: „©“ / „(C)“ / „Copyright“ / „Urheberrechtlich geschützt“ und „℗“
Der Copyrighthinweis ist eine amerikanische Erfindung. Nach alter US-Rechtslage konnten die Urheberrechte am Werk erlöschen, wenn nicht durch einen entsprechenden Vermerk auf das Bestehen der Rechte hingewiesen worden ist.
Auch in Deutschland wird das © - Zeichen oder ein entsprechender Vermerk gerne verwendet um klarzustellen, dass entsprechende Schutzrechte bestehen. Notwendig wäre dies allerdings nicht, da hierzulande das Urheberrecht automatisch mit der Werkschöpfung entsteht.
Zusätzlich existiert auch noch das ℗ - Zeichen (englisch „phonogram“), welches oftmals in der Musik- und Filmindustrie zum Einsatz kommt. Hintergrund ist, dass der Vermerk in manchen Ländern notwendig ist, um sich auf Rechte als Tonträgerhersteller berufen zu können.
Markenrecht: „®“ / „TM“ / „SM“
Die Zeichen ® („registered mark“), TM („trade mark“) sowie SM („service mark“) entstammen ebenfalls dem anglo-amerikanischen Rechtssystem. In Deutschland existieren keine gesetzlichen Grundlagen, welche den Markeninhaber dazu verpflichten seine Marke durch ein entsprechendes Zeichen zu kennzeichnen.
Besonderheit: Das ® - Symbol darf auch in Deutschland erst ab Markeneintragung verwendet werden. Und: In der fehlerhaften Kennzeichnung einer gar nicht registrierten Marke, kann eine wettbewerbsrechtliche Irreführung gesehen werden.
Autor:
Felix Barth
(Rechtsanwalt)
unter Mitwirkung von:
Fabian Karg
(jur. Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei)
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/bedeutung.und-verwendung-von-schutzsymbolen.html
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