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BHG-Urteil: Ware muss sofort geliefert werden

17.06.2005

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in seinem Urteil fest, dass der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher in der Regel erwartet, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmissverständlich hingewiesen wird.

Fehlt ein Hinweis auf die Lieferfrist und erfolgt der Versand erst nach einigen Wochen, sieht der BGH darin eine Täuschung der Verbraucher und einen Verstoss gegen § 5 Abs. 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).



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