22.12.2010
Am 16. Dezember 2010 hat der deutsche Bundestag einstimmig eine Entschließung zum aktuellen Tätigkeitsbericht des BfDI angenommen und fordert darin eine Stärkung der Datenschutzrechte.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, nahm dies auf als Ausdruck "für die breite Unterstützung der Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" und sagte weiter: "Die Entschließung zeigt, dass der Datenschutz in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. [...] Ich erwarte nun von der Bundesregierung, dass sie entsprechend dem Willen des Parlaments handelt und den Datenschutz stärkt."
In seiner Entschließung unterstreicht der deutsche Bundestag die große Bedeutung eines präventiven technologischen Datenschutzes. Insbesondere haben neue Technologien bereits bei ihrer Entwicklung wie auch bei ihrem Einsatz den Erfordernissen eines wirksamen Datenschutzes zu entsprechen.
Ferner wird betont, dass eine Stärkung der Betroffenenrechte dringend geboten ist, um den Betroffenen zu ermöglichen, ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht auch tatsächlich auszuüben. Dabei sei es für wirkungsvollen Datenschutz - insbesondere im Internet - ebenso unerlässlich, dass auch die Betroffenen selbst verantwortungsvoll mit ihren personenbezogenen Daten umgehen und die Möglichkeiten technischer Schutzmaßnahmen nutzen. In diesem Zusammenhang seien Aufklärung und entsprechendes technisches Knowhow wichtige datenschutzpolitische Ziele.
In der Entschließung heisst es weiter, dass ein verstärktes Bemühen um Aufklärung und Bildung im Bereich Datenschutz gerade auch bei jungen Menschen geboten sei. Dabei kann neben der Bereitstellung von Bildungsangeboten auch durch gesetzliche Vorgaben der Datenschutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen verbessert werden.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der deutsche Bundestag in seiner Entschließung das Vorhaben der Bundesregierung, eine Stiftung Datenschutz zu errichten. Diese soll unter anderem Vorschläge für ein transparentes Vorgehen im Zusammenhang mit Datenschutzgütesiegeln und Datenschutzaudits erarbeiten.
Auf der Webseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit finden sie in einer Pressemitteilung die Entschließung in ihrem kompletten Wortlaut.

