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IT-Recht News

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Die Beiträge geben die Meinung der IT-Recht-Kanzlei wieder und nicht die des TÜV SÜD.



Kennzeichnung von Fernsehern im Internet bald verpflichtend
08.07.2011

Ab dem 30.03.2012 dürfen Fernsehgeräte im Internet nur noch entsprechend ihres Energieverbrauchs gekennzeichnet beworben werden.

Seit dem 20.12.2010 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft, welche unter anderem die Online-Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Fernsehgeräten regelt. Lesen Sie hierzu den folgenen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

 

Was ist ein „Fernsehgerät“?

Der Begriff "Fernsehgerät" bezeichnet einen Fernsehapparat oder einen Videomonitor (vgl. Artikel 2 Nr. 1 der EU-Verordnung Nr. 1062/2010).

Der Begriff "Fernsehapparat" bezeichnet wiederum ein Produkt, das vorwiegend zur Anzeige und zum Empfang audiovisueller Signale konzipiert ist, unter einer Modell- oder Systembezeichnung in Verkehr gebracht wird und aus folgenden Komponenten besteht:

Der Begriff "Videomonitor" bezeichnet ein Produkt, das zur Anzeige eines Videosignals aus unterschiedlichen Quellen, einschließlich Fernsehsignalen, auf einem integrierten Bildschirm konzipiert ist, das fakultativ Audiosignale von einem externen Quellgerät steuert und wiedergibt, das durch genormte Videosignalpfade, darunter Cinch (Component Cinch, Composite Cinch), SCART, HDMI und künftige Drahtlosstandards (jedoch mit Ausnahme ungenormter Videosignalpfade wie DVI und SDI) angeschlossen ist, aber Sendesignale nicht empfangen und verarbeiten kann.

 

Wieso gibt es überhaupt gesetzliche Vorgaben zur Kennzeichnung?

Der Stromverbrauch von Fernsehgeräten stellt einen erheblichen Anteil am Gesamtstrombedarf der Haushalte in der Union dar, und Fernsehgeräte mit gleichwertigen Funktionen weisen große Unterschiede bezüglich der Energieeffizienz auf. Die Energieeffizienz von Fernsehgeräten kann erheblich verbessert werden. Deshalb bestehen für Fernsehgeräte Vorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung.

 

Wie sind Fernsehgeräte sowie Videomonitore in Zukunft zu kennzeichnen?

Für Online-Händler gelten bei der Kennzeichnung besondere Vorgaben – so muss das Label nicht veröffentlicht werden, vielmehr ist folgende Kennzeichnung vorgeschrieben:

"Modellname/-kennzeichen des Fernsehers

Leistungsdaten:

  • Energieeffizienzklasse des Modells
  • Leistungsaufnahme im Ein-Zustand
  • Jährlicher Energieverbrauch
  • Sichtbare Bildschirmdiagonale"

Diese Kennzeichnungsvorgaben ergeben sich aus Art. 4 b) der delegierten EU-Verordnung Nr. 1062/2010 (zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU).

Weitere Hinweise:

 

Ab wann gelten die neuen Vorschriften?

Online-Händler müssen ab dem 30.03.2012 die neuen Kennzeichnungsvorgaben für Fernseher sowie Videomonitore beachten.

 

Autor:
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Quelle: http://it-recht-kanzlei.de/neue-kennzeichnung-fernseher.html

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