10.09.2009
Online ein Schnäppchen in Frankreich jagen oder ein lang gesuchtes Olivenöl endlich bei einem griechischen Internethändler finden. Shoppen ohne Grenzen – das Internet macht es möglich. Seit die Zollgrenzen in Europa gefallen sind, kann man Waren aus fast allen EU-Ländern zoll- und abgabefrei nach Deutschland einführen. Beschränkungen gibt es nur für Güter, die der Verbrauchssteuer unterliegen - wie etwa bei Tabakwaren, Alkohol oder Kaffee.
Der günstige Einkauf im Internet kann aber schnell teuer werden, wenn die Ware Mängel aufweist. Oft war es für Kunden bislang schwierig, ihre Kaufpreisrückforderungen bei einem im europäischen Ausland ansässigen Verkäufer durchzusetzen.
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ sollen Verbraucher mit einem neuen europäischen Mahnverfahren schneller wieder an ihr Geld kommen. Schickt der Kunde ein mangelhaftes Produkt an den Händler zurück, hat er Anspruch auf Rückerstattung des Geldes. Kommt der Händler trotz mehrmaliger Aufforderung der Rückzahlung der Kaufpreissumme nicht nach, kann der Kunde mit dem neu eingeführten Formular des europäischen Mahnverfahrens beim zuständigen Gericht im Händlerland einen Zahlungsbefehl beantragen. Legt der Händler innerhalb von 30 Tagen keinen Einspruch gegen diesen ein, erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl für vollstreckbar. Diesen sogenannten „Zahlungstitel“ kann der Kunde in jedem Mitgliedstaat der EU durchsetzen lassen.
Weiterführende Links zum Thema:
http://www.europaeisches-mahnverfahren.de
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2122.pdf

