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Milder Druck auf rückgabefreudige Versand-Kunden ist rechtlich zulässig

09.03.2005

Versandhändler können auf Kunden, die überdurchschnittlich viele der von ihnen bestellten Waren wieder zurückschicken, zumindest milden Druck ausüben. Mit diesem im Februar bekannt gewordenen Urteil wies das Hanseatische Oberlandesgericht eine Klage der sächsischen Verbraucherzentrale gegen den Otto-Versand zurück. Dieser hatte besonders rückgabefreudigen Kunden ein Anschreiben mit der Bitte zugeschickt, bei der nächsten Bestellung wirklich nur solche Artikel zu bestellen, die man behalten wolle. Andernfalls drohe ein Abbruch der Geschäftsbeziehungen (Aktenzeichen: 5 U 22/04)

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