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TÜV SÜD prüft Auftragsdatenverarbeitung

21.04.2010

Online-Shops lagern häufig Dienstleistungen an Dritte aus. In vielen Fällen liegt dann eine Auftragsdatenverarbeitung gemäß §11 Bundesdatenschutzgesetz vor.

Online-Shops lagern häufig Dienstleistungen an Dritte aus. Beispiele hierfür sind externe Servicecenter, Logistikdienstleister, Werbeversand durch Marketingdienstleister oder die Betreuung von IT-Systemen durch Dritte.

Um den Dienstleistern die Erbringung ihrer Leistungen zu ermöglichen, ist in vielen Fällen auch eine Übermittlung personenbezogener Daten an die Dienstleister erforderlich. Dies können z.B. personenbezogene Daten der Online-Kunden sein.

In den meisten Fällen liegt dann eine Auftragsdatenverarbeitung gemäß §11 Bundesdatenschutzgesetz vor.

Um in solchen Fällen "auf Nummer sicher" zu gehen, prüft der TÜV SÜD externe Dienstleister im Auftrag von Online-Händlern. Wenn Sie dazu mehr wissen wollen, lesen Sie hier weiter ...

 

Geprüfte Auftragsdatenverarbeitung



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