Urteil: Versandkosten müssen leicht erkennbar sein
12.06.2005
Nach einem Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Hamburg (Az. 5 U 128/04) müssen Versandkosten eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Dies ist nicht der Fall, wenn die Versandkosten z.B. nur über einen Sternchen-Verweis und einen Link „Mehr Info“ erreichbar sind.
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